Finanz- und Rechnungswesen
· Führung von Finanzbuchhaltungen inkl. Nebenbuchhaltungen (Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen etc.)
· MWST-Abrechnungen und MWST-Beratung
· Erstellung, Ausarbeitung und Kommentierung von Zwischen-, Quartals- und Jahresabschlüssen sowie von konsolidierten
Jahresrechnungen (Konzernrechnungen)
· Erstellung von Überleitungsrechnungen, z.B. von nationalen zu internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
· Budget- und Planrechnungen, Kennzahlenvergleiche, Kostenrechnungen
· Übernahme von Buchhalteraufgaben auf Zeit («ad interim») bei Personalengpässen